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EVANGELISCHER KIRCHENKREIS GLADBECK-BOTTROP-DORSTEN

Was Sie wissen sollten

Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, dann sollten Sie zuerst einen Arzt anrufen. Er oder Sie muss den Totenschein ausfüllen. Anschließend könnnen sie sich an ihren Pastor/in wenden, wenn sie eine Aussegnung im Haus oder eine kirchliche Beerdigung wünschen. Außerdem verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Das Institut setzt sich mit dem Standesamt, dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung in Verbindung, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben natürlich ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.

Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.

Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig.
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