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EVANGELISCHER KIRCHENKREIS GLADBECK-BOTTROP-DORSTEN

Taufpaten

„Sie haben sich bereit erklärt, die Patenschaft für ein Kind zu übernehmen. Seine Eltern und die Evangelische Gemeinde danken Ihnen dafür. Für die Eltern ist es gut zu wissen, dass sie in Ihnen einen Menschen gefunden haben, der für ihr Kind da sein wird, der es mit Rat und Hilfe auf seinen unbekannten Wegen in die Zukunft begleiten will.
Für die christliche Gemeinde haben Sie mit dem Patenamt stellvertretend eine Aufgabe übernommen. Das Kind kann durch Sie erleben, dass christlicher Glaube Kraft zum Vertrauen gibt. Viele gute Möglichkeiten bieten sich an, am Leben dieses Kindes teilzunehmen: öfter einmal ein Zusammensein mit ihm und den Eltern, eine Einladung, ein beratendes Gespräch in späteren Jahren, und, wenn es den Eltern einmal nicht mehr möglich sein sollte, ganz für das Kind einzutreten.“
aus einem Patenbrief

Evangelische Christen können ab der Konfirmation ein Patenamt übernehmen. Sie sind Taufzeugen während der Taufe und mit den Eltern zusammen verantwortlich für die christliche Erziehung des Kindes.

Damit die Paten diese Aufgabe erfüllen können, müssen Sie selbst getauft sein, mindestens einer der Paten soll evangelisch sein.

Das Patenamt kann übrigens nicht wieder aberkannt werden, da die Bezeugung der Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. Für viele Menschen verbindet sich mit dem Patenamt eine besondere Bindung an die Familie des Kindes. Auch wenn kirchlich das Patenamt mit der Konfirmation des Täuflings ihren Abschluss findet, bleibt das Patenamt sicherlich darüber hinaus von Bedeutung.

Es dürfen übrigens auch mehr als zwei Paten für das Kind ernannt werden.

admin

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