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EVANGELISCHER KIRCHENKREIS GLADBECK-BOTTROP-DORSTEN

Voraussetzungen

Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann verkündigt wird. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde lebenslange gegenseitige Achtung, Fürsorge und Treue. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.

Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung sind:



Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander. Diese können z.B. darin begründet sein, dass das Paar rechtliche Vereinbarungen getroffen hat, die dem christlichen Eheverständnis widersprechen (Einschränkungen der Fürsorgepflicht, o.ä.).


Außerdem benötigen Sie:


Nach der Kirchenordnung besteht die Wahlfreiheit des Pastors/der Pastorin für alle Amtshandlungen. Diese Wahlfreiheit impliziert auch die Wahlfreiheit der Kirche. Allerdings muss der Kirchenvorstand der gewählte Kirche einer sog. "auswärtigen" Trauung nicht in jedem Falle zustimmen. admin

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