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http://kirchenkreis.org.zeitec.de/content/e1296/e1301/e1652/e1770/index_ger.html
EVANGELISCHER KIRCHENKREIS GLADBECK-BOTTROP-DORSTEN
Voraussetzungen
Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann verkündigt wird. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde lebenslange gegenseitige Achtung, Fürsorge und Treue. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.
- Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
- Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an
Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander. Diese können z.B. darin begründet sein, dass das Paar rechtliche Vereinbarungen getroffen hat, die dem christlichen Eheverständnis widersprechen (Einschränkungen der Fürsorgepflicht, o.ä.).
- Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
Außerdem benötigen Sie:
- Tauf- und Konfirmationsschein,
- Erlaubnisschreiben zur Hochzeit außerhalb der eigenen Gemeinde = Dimissoriale (nur nötig, wenn sie bei einem anderen als dem eigenen Pastor heiraten).Im Familienstammbuch der Eltern finden Sie einige dieser Unterlagen. Sonst erhalten Sie diese Unterlagen auf Ihrem Gemeindeamt.
Nach der Kirchenordnung besteht die Wahlfreiheit des Pastors/der Pastorin für alle Amtshandlungen. Diese Wahlfreiheit impliziert auch die Wahlfreiheit der Kirche. Allerdings muss der Kirchenvorstand der gewählte Kirche einer sog. "auswärtigen" Trauung nicht in jedem Falle zustimmen. admin
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