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Ökumene

Eine kirchliche Handlung anlässlich einer Eheschließung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Ehepartner nicht der Kirche angehört und wenn

  • dies dem ausdrücklichen Wunsch des evangelischen Ehepartners entspricht,

  • der andere Ehepartner dem zustimmt und sich bereit erklärt, die wesentlichen Merkmale des christlichen Eheverständnisses zu achten,

  • sich die Eheleute bereits auf eine christliche Erziehung etwaiger Kinder geeinigt haben,

  • die evangelische Ehepartnerin bzw. der evangelische Ehepartner die Möglichkeit haben, ihren Glauben und ihre kirchliche Bindung in der Ehe zu leben.

Ökumenisch können Brautpaare heiraten, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Weder die evangelische noch die katholische Kirche verlangen heute noch den Konfessionswechsel eines der Ehepartner. Eine ökumenische Trauung ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand, oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das dann die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung folgt in der Regel dem Gottesdienstablauf der Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung kann von einem oder von beiden Pastoren der Ehepartner geleitet werden. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit beiden Pastoren sprechen, und die Pastoren sollten der ökumenischen Trauung zustimmen. Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der katholische Partner eine schriftliche Erlaubnis seines Pfarramtes (den Dispens). Sonst darf nur der katholische Geistliche die Trauung vollziehen.

Wenn ihr Partner einer Glaubensgemeinschaft angehört mit der Ihre Kirche zusammenarbeitet, ist dies nach Absprache mit ihrem Pastor möglich. Die evangelische Kirche sieht für Paare mit einem christlichen und einem nichtchristlichen Partner den sogenannten "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung" vor. Der größte Unterschied zur kirchlichen Trauung ist das Fehlen der Traufragen. Gebete und Segnung können nach Absprache mit Ihrem Pastor Ihrer Situation entsprechend angepasst werden. In seelsorgerlich begründeten Fällen kann ein Pastor auch eine kirchliche Trauung zulassen. Trauungen mit Partnern einer Glaubensgemeinschaft die dem christlichen Ehepartner das Ausüben seines Glaubens verwehrt, oder deren Inhalte gegen Grundsätze einer christlichen Ehe verstoßen, werden in der Regel abgelehnt.