Aktuelles
Mai 2008 - Dorsten Mobil Card
Bürgerantrag gemäß § 24 der NRW Gemeindeordnung zur Einführung der "DORSTEN MOBIL-SPORT-KULTUR CARD"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In Dorsten sind nach unseren Beobachtungen sehr viele Menschen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und dadurch an der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben behindert. Das spaltet die Gesellschaft in unserer Stadt und läuft der von allen politischen Kräften geforderten Integration zuwider. Wir bedauern, dass der vor kurzem in Dorsten veranstaltete „Integrationsgipfel“ diese Dimension überhaupt nicht im Blick hatte.
Wir beantragen deshalb die Einführung der „DORSTEN MOBIL CARD“. Zum Kreis der Berechtigten zählen: Empfänger von Grundsicherungsleistungen wegen Alters, wegen dauerhafter Erwerbsminderung, Empfänger von Arbeitslosengeld II und deren Angehörige in Bedarfsgemeinschaft, Flüchtlinge und Asylbewerber.
Die „DORSTEN MOBIL CARD“ wird zum Preis von 10 € (Stadtgebiet Dorsten der Vestischen Verkehrsbetriebe) und zum Preis von 15 € (Kreisgebiet der Vestischen Verkehrsbetriebe) ausgegeben und berechtigt gleichzeitig zum Besuch von Schwimm- Sport- und Kulturstätten zum hälftigen Preis in Dorsten. Der „Dorsten Pass“ geht in der „DORSTEN MOBIL CARD“ auf.
Wir haben bereits mehrfach erfahren müssen, dass Anträge aus der Bürgerschaft, die die Verbesserung der Sozialen Lage der Bevölkerung zum Ziel haben, mit der Begründung abgelehnt werden, die Stadt Dorsten sei Haushaltssicherungsgemeinde und dürfe sich mit freiwilligen Leistungen nicht belasten. Wir beantragen deshalb vorsorglich folgende Prüfungen: Wie hoch wird die Anzahl der möglichen Nutzer und das voraussichtliche Nutzerverhalten nach Einführung der „DORSTEN MOBIL CARD“ eingeschätzt? Welche Entwicklung und Veränderungen der Verkehrsströme werden erwartet? Welche Kosten- und Erlösveränderungen werden sich für die Vestische ergeben? In welchem Umfang sind tatsächlich noch Mehraufwendungen zu erwarten, wenn die Stadt als Großkunde der Vestischen auftritt? Wie hoch werden die Einsparungen eingeschätzt, die sich durch eine verbesserte Mobilität der Armutsbevölkerung ergeben (schnellere Arbeitsaufnahme, Beteiligung an sozialen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Minderausgaben in der Vor- und Nachsorge etc.; Reduzierung des Anteils von „Schwarzfahrten“)?
Zur weitern Begründung:
Für den Öffentlichen Nahverkehr sind im Regelsatz für Menschen, die Hartz IV erhalten, weniger als 12 € vorgesehen. Ein Tagesticket der Vestischen kostet aber bereits 5 € (Preisstufe A); 9,70 € (Preisstufe B) und 21,20 € (Preisstufe C). Das Monatsticket (Ticket 1000) kostet in den Preisstufen (A) 53,85 €; (B) 80,30 €; (C) 111,30 €.
Das zeigt: von Armut betroffene Menschen können sich diese Fahrkarten nicht leisten und sind deshalb ganz erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt Die Möglichkeit, Busse und Bahnen zu nutzen, ist aber in unserer Gesellschaft die entscheidende Voraussetzung um soziale Kontakte herzustellen und aufrechtzuerhalten. Dorsten ist eine Flächenstadt. Mobilität ist für die Arbeitsaufnahme, für den preiswerten Einkauf, den Kontakt zu Behörden, Institutionen, Sportstätten, Krankenhaus, Ärzten unverzichtbar. Selbst Suppenküchen und Kleiderkammern sind oft nur über lange Anfahrtswege erreichbar.
Dortmund hat das Sozialticket erfolgreich eingeführt und damit ein deutliches Zeichen gesetzt. Andere Städte werden folgen. Dorsten ist nun auch gefragt.
Unterzeichner:
DAT – Dorstener Arbeitslosentreff
Industrie- und Sozialpfarramt im Kirchenkreis Gladbeck – Bottrop – Dorsten
Partei – Die Linke
IGBCE Ortsgruppe Holsterhausen
Beratungsstelle für Obdachlose
Dr. Hans – Udo Schneider, Industrie – und Sozialpfarrer







