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Kirchenkreis

Der Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Der Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten ist einer von 31 Kirchenkreisen in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Mit seinen rund 68.000 Evangelischen Christen in 5 Gemeinden mit über 20 Predigtstätten grenzt er im Westen und Süden an das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Die grundlegende Einheit unseres Kirchenkreises ist die Gemeinde. Sie hat das Recht und die Aufgabe, ihr Lebens selbständig zu gestalten. Die Gemeinden bilden den Kirchenkreis, die sog. Mittelebene. Sie ist besonders für die Verteilung der Finanzen von Bedeutung. Ihr Organe sind: die Kreissynode, der Kreissynodalvorstand und seine Vorsitzende oder sein Vorsitzender, die Superintendentin oder der Superintendent.

Darüber hinaus gibt es im Kirchenkreis eine große Zahl von kreiskirchlichen Ausschüssen, Arbeitsgruppen und besonderen Beauftragten für einzelne Arbeitsbereiche und Fachgebiete z.B. Schule/Bildung, Diakonie, Sozialausschuss u.a.

Der Kirchenkreis erfüllt im wesentlichen drei Aufgaben:

Er ist 1. Dienstleistungsebene für die Gemeinden, für die er einen großen Teil der Verwaltungsarbeit erledigt. Er ist Träger von Einrichtungen, die über den Rahmen der Gemeinden hinausgehen, z.B. die Neue Arbeit gGmbH, die kreiskirchliche Beschäftigungsgesellschaft. Er übernimmt für die Gemeinden den Kontakt zu den Schulen, fördert die Jugendarbeit, die Kirchenmusik, die Diakonie und Sozialarbeit, betreibt Bildungs-, Frauen- und Öffentlichkeitsarbeit. In unserem Kirchenkreis sind einige dieser Aufgaben den drei Gemeindeverbänden Gladbeck, Bottrop und Dorsten übertragen.

Der Kirchenkreis ist 2. eine wichtige Arbeitsebene für die Gemeinden. Er bietet eine Basis, auf der das Gespräch, der Informationsaustausch, eine Meinungsbildung und Absprachen möglich sind.

Der Kirchenkreis ist 3. Geistliche Gemeinschaft, die u.a. in den Gemeindevisitationen des Superintendenten zu Ausdruck kommt.